SCHNITTSCHUTZBEKLEIDUNG FÜR BENUTZER VON HANDGEFÜHRTEN KETTENSÄGEN
EN ISO 11393-2
Ausgezeichnet wird Schnittschutzbekleidung mit einem Piktogramm, welches eine Kettensäge symbolisiert. Das Piktogramm muss an einer gut sichtbaren Stelle an der Bekleidung angebracht sein.
Je nach Größe des Schutzbereiches werden drei Formen definiert:
Form A+B
Richtet sich im Wesentlichen an gut ausgebildete, professionelle Kettensägenführer zum Einsatz bei üblichen Holzerntearbeiten. Der Schutzbereich befindet sich fast ausschließlich im vorderen Bereich der Schnittschutzhose.
Form C
Gedacht für Personen, die nur selten mit einer Kettensäge arbeiten (z. B. THW, Feuerwehr). Schnittschutzhosen der Form C sind auf der Vorder- und Rückseite mit Schnittschutz ausgestattet und bieten damit einen Rundumschutz.
Es wird zwischen 3 Schutzklassen unterschieden:
Klasse 1:
Kettensägengeschwindigkeit bis 20 m/s
Klasse 2:
Kettensägengeschwindigkeit bis 24 m/s
Klasse 3:
Kettensägengeschwindigkeit bis 28 m/s
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WICHTIGE HINWEISE:
- Nur der Oberstoff der Schnittschutzbekleidung darf repariert werden. Dabei darf die Schnittschutzeinlage nicht beschädigt werden.
- Die Schnittschutzhose darf nicht gekürzt werden.
- Schnittschutzbekleidung mit beschädigter oder veränderter Schnittschutzeinlage darf nicht mehr verwendet werden und muss sofort entsorgt werden.
- Die Schutzhinweise der Informationsbroschüre für Schutzbekleidung, die den Produkten beiliegt, sind unbedingt zu berücksichtigen.
- Bei Nichteinhaltung der Hinweise und dem daraus resultierenden Verlust der Schutzfunktion ist eine Haftung seitens KÜBLER ausgeschlossen.
- Keine Schnittschutzbekleidung kann absoluten Schutz vor Verletzungen durch die Kettensäge bieten!