Pflanzenschutzmittel (Pestizide) bezeichnen chemische Substanzen, die in landwirtschaftlichen Einrichtungen, für Grünanlagen, an Straßen etc. verwendet werden, um Unkraut oder Schädlingsbefall zu verhindern, abzuwehren oder zu vermindern. Dazu zählen keine Biozide. Die Handhabung von Pflanzenschutzmitteln umfasst das Mischen und Befüllen, die Anwendung sowie die Reinigung, Reparatur oder Entsorgung kontaminierter Ausrüstung und Behälter.
Bei Schutzbekleidung nach dieser Normvorgabe handelt es sich um komplexe Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie 3.
LEISTUNGSKLASSEN
Klasse C1:
- Schützt bei geringem Risiko.
- Die Materialien und Nähte müssen eine minimale Stufe der Beständigkeit gegen Penetration von Flüssigkeiten aufweisen.
- Kann als Basis-Schutzbekleidung verwendet werden mit zusätzlichen Kleidungsstücken, die getragen werden, wenn das Risiko vergleichsweise höher ist.
- Nicht für Anwendungen mit konzentrierten Pestizidlösungen geeignet.
Klasse C2:
- Schützt bei mittlerem Risiko.
- Die Materialien und Nähte müssen eine höhere Stufe der Beständigkeit gegen Penetration von Flüssigkeiten aufweisen als Schutzkleidung der Stufe C1.
- Kann als Basis-Schutzbekleidung verwendet werden mit zusätzlichen Kleidungsstücken, die getragen werden, wenn das Risiko vergleichsweise höher ist.
- Nicht für Anwendungen mit konzentrierten Pestizidlösungen geeignet.
- Bietet ein ausgewogenes Verhältnis von Schutz und Tragekomfort.
Klasse C3:
- Schützt bei hohem Risiko.
- Die Materialien und Nähte müssen eine minimale Stufe der Beständigkeit gegen Permeation aufweisen.
- Für Anwendungen mit konzentrierten und verdünnten Pestizidlösungen geeignet.
- Kurze Tragedauer, um Wärmestau und Hitzekollaps vorzubeugen.