PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG (PSA)
Bei extremen Witterungsbedingungen, schlechten Sichtverhältnissen oder gefährlichen Einflüssen wie Hitze, Funkenflug und starker Spannung kommt gewöhnliche Berufsbekleidung schnell an ihre Grenzen. In bestimmten Gefährdungsbereichen muss Persönliche Schutzausrüstung (PSA) eingesetzt werden. Dass PSA trotz extremer Einsatzgebiete dennoch komfortabel, bequem und durchdacht ist, versteht sich bei KÜBLER von selbst.
SCHUTZKLEIDUNG IST NICHT GLEICH SCHUTZKLEIDUNG.
An erster Stelle steht die Sicherheit der Mitarbeiter. Zuerst muss deshalb definiert werden, wofür Schutzbekleidung benötigt wird. Arbeitgeber sind gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §§3, 4) gesetzlich verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsanalyse zu erstellen. Anhand dieser Analyse fertigt der Sicherheitsbeauftragte eine Übersicht darüber an, für welchen Arbeitsplatz Persönliche Schutzausrüstung in welchem Umfang benötigt wird und vor welchen Gefahren diese Schutzbekleidung schützen muss.
Anschließend kommen wir ins Spiel: Nach den oben genannten definierten Vorgaben, welche Schutznorm die Bekleidung erfüllen muss, können wir die richtige Bekleidung empfehlen.
WICHTIGE SCHUTZNORMEN IN DER ÜBERSICHT:
EN ISO 15797 INDUSTRIELLE WASCH- UND FINISHVERFAHREN ZUR PRÜFUNG VON ARBEITSKLEIDUNG
Die Norm simuliert anhand von beschriebenen Verfahren die Wirkungen des industriellen Waschens von Arbeitsbekleidung. Es sind 8 verschiedene Waschverfahren vom Typ Waschschleuder vorgesehen. Für die Trocknung sind Tumbler-Trocknen oder Tunnel-Schrankfinish vorgesehen. Es ist technisch nicht möglich, ein Industriewaschverfahren in einem Laboraufbau nachzustellen. Die Norm liefert lediglich einen Ansatz in einer Versuchseinrichtung mittlerer Größe, um die Beurteilung durchführen zu können. Um die Vereinbarkeit von Produkt und Waschverfahren abschließend zu beurteilen, weist die Norm darauf hin, die entsprechende Arbeitsbekleidung mit der tatsächlichen Industriewascheinrichtung und mit den zum Einsatz vorgesehenen Verfahren zu prüfen.
WISSENSWERTES ÜBER PSA.
Persönliche Schutzausrüstung wird in 3 Kategorien unterteilt.
KATEGORIE I
KATEGORIE II
KATEGORIE III
NACHTRÄGLICHE VEREDELUNG VON SCHUTZBEKLEIDUNG.
Bei der nachträglichen Veredelung von Schutzbekleidung, z. B. mit Logos, Emblemen, Stickereien oder Reflexstreifen, ist besondere Vorsicht geboten. Die Verwendung ungeeigneter Materialien kann die Schutzwirkung der Bekleidung herabsetzen oder sogar aufheben. Die Baumusterprüfung (Zertifizierung der PSA) der Bekleidung kann erlöschen. Alle Veränderungen und Accessoires müssen daher zwingend vor der Umsetzung bzw. Anbringung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Schutzfunktionen geprüft werden.
VEREDELUNG VON PSA DER KATEGORIE III
Diese darf bei PSA der Kategorie III ausschließlich durch den Hersteller erfolgen, da jegliche Veränderung am Baumuster beim Prüfinstitut, das die Baumusterprüfung ausgestellt hat, gemeldet werden muss. Dort wird die Veränderung geprüft und zur Baumusterprüfbescheinigung hinterlegt. Daraufhin kann der Hersteller eine Freigabe für die Veränderung erteilen bzw. diese durchführen.
VEREDELUNG VON PSA DER KATEGORIE II
Für PSA der Kategorie II kann die Entscheidung, ob eine Veränderung durchgeführt werden darf – unter strenger Berücksichtigung der Normvorgaben im Hinblick auf die Schutzfunktionen – ohne das Prüfinstitut getroffen werden.
Um kein Risiko einzugehen, sollte Schutzbekleidung nur vom Hersteller veredelt werden. Im Zweifelsfall muss der Designgedanke gegenüber dem Schutz und der Sicherheit des Trägers der Bekleidung zurückstehen.
WAS IST EINE BAUMUSTERPRÜFBESCHEINIGUNG?
Eine Baumusterprüfbescheinigung ist die Beurkundung mit detaillierten Prüfberichten zu einem zertifizierten Produkt. Man spricht auch von einem Zertifikat. Hier werden die Artikelbezeichnung, das eingesetzte Material und die Schutznormen vermerkt. Die Gültigkeit dieser Bescheinigung ist seit dem Jahr 2010 auf 5 Jahre begrenzt.
DAS VERRÄT IHNEN DAS WÄSCHEETIKETT.
Für das Wäscheetikett in PSA gibt es besondere Vorgaben. Auf diesem müssen nicht nur der Inverkehrbringer mit Adresse, die Artikelnummer des Produktes und die Zusammensetzung des Materials angegeben werden, sondern weitere zusätzliche Informationen bezüglich der Schutznormen:
DIE NORMEN MÜSSEN MIT PIKTOGRAMM UND KLASSEN ANGEGEBEN WERDEN.
- Der Hinweis „CE“ gibt an, dass es sich um ein zertifiziertes Bekleidungsteil handelt. Die 4-stellige Nummer, die im Falle von PSA der Kategorie III angehängt ist, ist die Nummer des zuständigen Prüfinstitutes.
- Ein „i“ weist darauf hin, dass dem Bekleidungsteil eine Informationsbroschüre mit wichtigen Hinweisen beiliegt.
- Die Größenangaben werden mit einer Figurine dargestellt.