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HINWEISGEBERSYSTEM



Warum benötigen wir Ihre Unterstützung?

Wir möchten über rechtswidriges Verhalten in unserem Unternehmen informiert werden, um solche Verhaltensweisen aufklären und abstellen zu können. Daher ermutigen wir jedermann – egal ob Mitarbeiter, ehemaliger Kollege, Kunde, Lieferant oder Dritter – uns Hinweise auf Rechtsverstöße mitzuteilen.

Durch Ihren Hinweis ermöglichen Sie uns, Kenntnis von möglicherweise schädigenden Verhaltensweisen zu erlangen. Rechtswidriges Verhalten kann durch Ihren Hinweis frühzeitig aufgedeckt werden und damit ein Eintritt eines drohenden Schadens möglicherweise verhindert werden.

Was melden Sie?

Es sollen nur solche Hinweise abgegeben werden, bei denen Sie im guten Glauben sind, dass die von Ihnen mitgeteilten Tatsachen zutreffend sind, da nur in diesen Fällen ein Schutz des Meldenden besteht. Die meldende Person ist nicht im guten Glauben, wenn ihr bekannt ist, dass eine gemeldete Tatsache unwahr ist. Bei Zweifeln sind entsprechende Sachverhalte nicht als Tatsache, sondern als Vermutung, Wertung oder als Aussage anderer Personen darzustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich ein Hinweisgeber strafbar machen kann, wenn er wider besseren Wissens unwahre Tatsachen über andere Personen behauptet.

Wir bitten um Verständnis, dass das Hinweisgeberportal nur zur Meldung von rechtswidrigem Verhalten genutzt werden soll. Allgemeine Beschwerden sowie Produkt- und Serviceanfragen werden nicht bearbeitet.

Gegenstand einer Meldung können gemäß § 2 Hinweisgeberschutzgesetz sein:

  1. Verstöße, die strafbewehrt sind.
  2. Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient.
  3. Sonstige bestimmte Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der europäischen Union gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 Hinweisgeberschutzgesetz.

Können Sie auch anonym melden?

Sie können auch ohne Nennung Ihres Namens Hinweise absenden. Bitte beachten Sie, wenn Sie anonym melden wollen, dass nur bei einer Meldung über das Meldeportal, siehe unten, Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen, Rückmeldung, Nachfrage oder letztlich Sachstandsmitteilung innerhalb von 3 Monaten möglich sind.

Wenn Sie anderweitig anonym Kontakt aufnehmen oder melden, kann unser Hinweisgeber-Beauftragter diese Kommunikationspflicht mit Ihnen nur erfüllen, wenn Sie regelmäßig nachfragen. Ist Ihnen also nicht möglich oder nicht gewünscht, sich zu erkennen zu geben, was wir akzeptieren, bitten wir innerhalb von 7 Tagen nachzufragen, ob Ihr Hinweis eingegangen ist und am Ende der 3 Monate ebenso nachzufragen, was auf den Hinweis hin unternommen wurde.

Bitte beachten Sie auch, dass im Fall der telefonischen Kontaktaufnahme eventuell ein zweiter Anruf erforderlich ist, wenn Sie anonym anrufen und das Telefon der Hinweisgeber-Beauftragten kurzfristig nicht besetzt oder belegt ist.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie nicht vom Firmentelefon oder einer Firmen-E-Mail-Adresse schreiben, da dies eventuell in den Systemen Ihrer Firma automatisch protokolliert wird.

Wohin melden Sie?

Bitte melden Sie an unseren Ombudsmann 
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Schmid
Katharinengasse 11b
86150 Augsburg
Telefon: 0821 4540808

Hinweisgeberportal sowie webbasierte und verschlüsselte Übertragung über: https://www.schmid-frank.de/sicherer-datentransfer

Wenn Sie über die Webseite https://www.schmid-frank.de/sicherer-datentransfer den Button „Für Hinweisgeber“ anklicken, haben Sie die Möglichkeit, Dokumente und Chatnachrichten verschlüsselt zu übermitteln. Der Besuch der Webseite ist für niemanden nachvollziehbar.

Gemäß § 13 Abs. 2 HinSchG kann eine Meldung auch an einen externen Meldekanal erfolgen. Der Bund errichtet gem. § 19 Abs. 1 HinSchG beim Bundesamt für Justiz eine Stelle für externe Meldungen (externe Meldestelle des Bundes). Weitere Meldestellen sind gem. § 21 Abs. 1 HinSchG die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und gem. § 22 Abs. 1 HinSchG das Bundeskartellamt. Meldestellen europäischer Organe und Organisationen sind die Europäische Kommission, das Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung, die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, die Europäische Agentur für Flugsicherheit, die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und die Europäische Arzneimittel-Agentur.


Wie geht es nach der Meldung weiter?

Die Hinweisgeber-Beauftragte nimmt Ihren Hinweis auf, fertigt einen schriftlichen Bericht an und übermittelt diesen an den Ansprechpartner, die für Aufklärungsmaßnahmen und interne Ermittlungen eigenverantwortlich zuständig sind.

Wie Ihre personenbezogenen Daten geschützt sind und vertrauliche behandelt werden, lesen Sie unter „Datenschutzrechtliche Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Hinweisgebersystem“.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung. 

Ihre Geschäftsführung der Paul H. Kübler Bekleidungswerk GmbH & Co. KG